Unlock your language – das gilt, sie mögen es mir verzeihen, besonders oft für die Texte von Juristen. „Das Versorgungswerk der Architekten ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts der Architektenkammer Baden-Württemberg. Die Teilnahme am Versorgungswerk erfolgt Kraft Gesetz und ist im Architektengesetz Baden-Württemberg geregelt.“ Gesetz und Satzung und Beitragspflicht und Versorgungsleistung – dabei ist das Versorgungswerk das beste, was den Architektinnen und Architekten Baden-Württembergs in Sachen Altersvorsorge passieren kann, denn: seine Rendite ist unschlagbar. Warum sich also hinter Amtsdeutsch verschanzen? Zumal die Leute, die diese Rendite erwirtschaften, intelligent sind, weitsichtig, und ganz ihren Kunden zugewandt.
Sicherheit, Verbundenheit, Experten: die neue Website des VwdA ist nah an den Menschen dran, die ihr Ruhegeld dem Versorgungswerk anvertrauen. Es geht um 100 Prozent kapitalgedeckte Rente. Um Sicherheit für die ganze Familie. Darum, dass alle Erträge an die Mitglieder fließen und nichts an Shareholder, die gibt es beim VwdA nämlich nicht. Dass das Vwda eine überaus schlanke Verwaltung praktiziert. Und auch in Niedrigzins-Zeiten erstklassige Renditen erwirtschaftet.
Ja, die Teilnahme am VwdA ist für viele Architektinnen und Architekten gesetzlich verpflichtend – zusammen mit meiner Projektpartnerin Tina Huh formuliere ich neu: die Teilnahme am VwdA ist gesetzlich geschützt.